Ausbildungen für Hochsee im Fahrtenbereich 1, 2, 3 und 4

FB 1 = 3sm von der Küste entfernt

FB 2 = 20sm v. d. Küste entfernt

FB 3 = 200 sm . . .

FB 4 = weltweite Fahrt

 

unsere Ausbildungsreviere sind

Adria und England

Gezeitenrevier: Englischer Kanal wie Plymouth oder Solent

Nächster FB2 Kurstermin Oktober 2024

Vorraussetzungen für den Erwerb von einem Segel- oder Motorbootschein 

Befähigungsausweis: IC Patent

Allgemeine Voraussetzungen:

·      Für den FB 1 das vollendete 16., für die FB 2, 3 und 4 das vollendete 18. Lebensjahr

·       Ärztliches Attest über körperliche und geistige Eignung zum Führen einer Jacht oder KFZ Führerschein Kopie

·      Ärztliches Attest über ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen oder Kopie amtl. österr. Binnenpatent ab 2011 ausgestellt oder KFZ Führerschein vor 11/97 ausgestellt. 

·      geforderte seemännische Praxis für den jeweiligen Fahrtbereich

·       Für die Ausstellung eines Fahrtenbereich 3 Befähigungsausweis ist ein ausgestellter Fahrtenbereich 2 Befähigungsausweis notwendig,
Antriebsarten: Motorantrieb oder Motor und Segelantrieb! Frist für die Ausstellung des FB3 Befähigungsausweis ab Prüfungsdatum FB3 Theorie 3 Jahre!

·      Für die Ausstellung eines IC Patentes benötigen Sie einen Erste Hilfe Grundkurs im Ausmaß von 16 Stunden, bitte beachten Sie die Hinweise zum Erste Hilfe Kurs für das IC Patent auf der Homepage der via donau GmbH

 

 

Nachweis der seemännischen Praxis und Seefahrterfahrung

Vor Antritt zu der jeweiligen Praxisprüfung  muss die seemännische Praxis in folgendem Umfang nachgewiesen werden:

Alle geforderten Schiffsführermeilen müssen immer mit Logbuchkopien nachgewiesen werden!

Für Jachten mit Motor- und Segelantrieb auf Motorjachten oder auf Segeljachten mit Antriebsmaschine

 

Motor- und Segeljacht FB1:
50 Seemeilen auf einer Segeljacht,
eine Nachtansteuerung

Motor- und Segeljacht FB2:
500 Seemeilen davon mind. 200 Seemeilen auf einer Segeljacht ,
insgesamt drei Nachtfahrten und drei Nachtansteuerungen

Motor- und Segeljacht FB3:
Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 2 der jeweiligen Antriebsart
1500 Seemeilen, davon mindestens 500 Seemeilen als Schiffsführer
von den gesamt geforderten Seemeilen müssen mind. 500 Seemeilen, davon  mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht erbracht werden,
insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen

Motor- und Segeljacht FB4:
Vorlage des Befähigungsausweises für den Fahrtbereich 3 der jeweiligen Antriebsart
3500 Seemeilen, davon mindestens 1000 Seemeilen als Schiffsführer;
davon mind. 1000 Seemeilen, davon mind. 250 Schiffsführermeilen auf einer Segeljacht
insgesamt fünf Nachtfahrten und fünf Nachtansteuerungen